Kinder- und Jugendschutz im FC Thüringen Jena e.V.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit veröffentlichen wir an dieser Stelle die Kurzfassung unseres Kinder- und Jugendschutzkonzepts. Die vollständige Version enthält weiterführende Informationen zu unseren Leitlinien, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Das ausführliche Konzept zum Kinder- und Jugendschutz im FC Thüringen Jena erhalten Sie auf Anfrage von Christian.walter@fcthueringenjena.de
1. Prämisse
Der FC Thüringen Jena (FCT) legt in allen Bereichen seines Vereinslebens größten Wert auf den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Der Vorstand des FCT verpflichtet sich mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendschutzkonzept dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die das körperliche, seelische und soziale Wohl aller Vereinsmitglieder sichern und fördern. Das Konzept basiert auf den Vorgaben des DFB sowie auf vereinsinternen Verhaltenskodizes und Regeln. Diese sind für alle Trainer:innen, Betreuer:innen, Eltern und alle weiteren Vereinsakteure verbindlich. Darüber hinaus kooperiert der FCT eng mit dem Landessportbund Thüringen (LSB), dem Thüringer Fußballverband (TFV) sowie weiteren regionalen und überregionalen Organisationen. Die Ansprechpersonen des Vereins stehen mit ihnen in regelmäßigem Kontakt und nutzen deren Fortbildungsangebote. Ziel ist der kontinuierliche Austausch über Best Practices sowie die fortlaufende Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Verein. Letztendlich begreift der FCT den Kinder- und Jugendschutz als eine Aufgabe, die alle Vereinsakteure sowie die Eltern unserer jungen Vereinsmitglieder betrifft. Aus diesem Grund lädt der Verein dazu ein, an der Fortentwicklung seines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes mitzuwirken.
2. Kinder- und Jugendschutzbeauftragte in FC Thüringen Jena e.V.
Als Ansprechpartner für den Kinder- und Jugendschutz im FC Thüringen wurden vom Vereinsvorstand folgende Personen benannt:

2.1 Vorstandsebene
Christian Walter
0157 58 303 203
✉️ Christian.walter@fcthueringenjena.de
Aufgabenspektrum: Koordinierung aller Kinderschutz-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Vernetzung, Prüfung der Führungszeugnisse, Organisation und Durchführung von Schulungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz, Berichte an Vorstand & Mitgliederversammlung

2.2 Vereinsebene
Georg Peckruhn
01514 2611725
✉️ georg.peckruhn@gmail.com
Aufgabenspektrum: Vertrauensperson und Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche, Eltern, Trainer:innen und Betreuer:innen, Moderation von Konflikten
3. Kommunikation des Kinderschutzkonzepts
Alle im Verein tätigen Personen, Eltern, Jugendliche und Kinder werden regelmäßig über die Inhalte und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzkonzepts informiert. Trainer:innen und Betreuer:innen sind verpflichtet, an vereinsinternen Veranstaltungen und Kurzschulungen teilzunehmen. Die Eltern erhalten während regelmäßig stattfindender Elternabende Informationen zum Konzept. Zusätzliche Informationen können über die Vereinshomepage, Aushänge im Vereinshaus oder den vereinseigenen WhatsApp-Kanal abgerufen werden. Im Rahmen des Trainings und der Teamtreffen werden Kinder und Jugendliche in altersgerechter Sprache über kinder- und jugendschutzrelevante Themen aufgeklärt und die entsprechenden Anlaufstellen in Kenntnis gesetzt. Ebenso bestehen Feedback- sowie identifizierende und anonymisierte Beschwerdemöglichkeiten, die allen offenstehen (siehe Punkt 6). Sämtliche Hinweise werden sachgerecht geprüft; Betroffene werden über Konsequenzen und verfügbare Unterstützungsangebote informiert.
4. Risikomanagement und Schutzmaßnahmen
Zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen hat der FCT eine Risikomatrix entwickelt, die typische Gefahrenquellen im Vereinsalltag analysiert und den vereinsinternen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sinnvoll erweitert. So wurden Schutzmaßnahmen definiert, die sich auf spezifische Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb beziehen und das Risiko von Übergriffen oder unangemessenem Verhalten minimieren.
So dürfen bspw. Erwachsene in Umkleiden und Duschen nur im Falle absoluter Notwendigkeit anwesend sein. Kabinen sollten weitestgehend elternfrei bleiben und Foto- oder Videoaufnahmen sind an sensiblen Orten grundsätzlich verboten.
Außerdem sind unsere Trainer angehalten, Zwiegespräche zwischen Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen nur in Räumen durchzuführen, die größtmögliche Einsicht gewährleisten. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, im Rahmen von Teamausflügen und Turnieren mit Übernachtungen auf die getrennte Unterbringung von Spielern und Erwachsenen zu bestehen. Ebenso dürfen Einzeltrainings nur in Anwesenheit einer weiteren Aufsichtsperson und nach vorheriger Ankündigung stattfinden.
Auch bei Vereinsfesten und Mannschaftsfeiern sind Verantwortlichkeiten klar geregelt. Für den Zeitraum ihrer Aufsichtspflicht unterliegen die entsprechenden Trainer:innen und Betreuer:innen einem absoluten Alkoholverbot.
Um unangemessenen Kontakt, Mobbing oder private Kontaktaufnahmen zu vermeiden, findet digitale Kommunikation ausschließlich über offizielle Kanäle statt. Gruppen- und Mannschaftschats werden zudem durch die Verantwortlichen beaufsichtigt und kontrolliert.
(Weitere Informationen zur Risikomatrix und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen finden Sie in der ausführlichen Beschreibung unseres Kinder- und Jugendschutzkonzepts, das Ihnen auf Anfrage zugesendet wird.)
5. Vereinsinterne Schulungen
Mit Beginn ihrer Tätigkeit sind alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer verpflichtet, an einer Basisschulung zum Kinder- und Jugendschutz teilzunehmen. Diese vermittelt das Konzept, die Abläufe im Krisenfall, eingerichtete Schutzmaßnahmen sowie die entsprechenden Konsequenzen bei Regelverstößen. Im Rahmen dessen werden zudem die Verantwortlichen für den Kinder- und Jugendschutz im FCT vorgestellt. Regelmäßige Auffrischungen und Kurzschulungen zu kinder- und jugendschutzrelevanten Themen stellen sicher, dass alle Beteiligten für dieses Thema sensibilisiert bleiben. Trainerregeln
6. Beschwerdemanagement
Der FCT bietet allen Mitgliedern, Eltern und Funktionsträgern die Möglichkeit, Vorfälle oder Verhaltensweisen zu melden, die Kinder oder Jugendliche gefährden. Meldungen können sowohl identifizierend (per Gespräch mit Vertrauensperson oder per E-Mail an den Kinderschutzbeauftragten) als auch anonym über ein Cryptpad-Formular erfolgen1. Alle Hinweise werden vertraulich geprüft; die Betroffenen werden ferner über den Bearbeitungsstand, mögliche Folgen und vorhandene Unterstützungsangebote informiert.
Postalische Möglichkeit zur Beschwerde:
FC Thüringen Jena
c/o Michael Schulze
Brandströmstr. 27G
07749 Jena
Beschwerde via Email:
Christian.walter@fcthueringenjena.de
7. Einbezug der Eltern
Eltern werden dazu aufgefordert, sich aktiv an der Umsetzung und Fortentwicklung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts zu beteiligen. Der FCT hat zu diesem Zweck Verhaltensregeln entwickelt, die der Stärkung des Bewusstseins für den Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen und für alle Eltern während des Trainings- und Spielbetriebs verbindlich sind. Darüber hinaus werden ihnen im Rahmen von Elternabenden sowie durch im Glaskasten des Vereinshauses veröffentlichten Aushänge Informationen über Ansprechpartner, Verhaltensregeln sowie Schutzmaßnahmen bereitgestellt.
Die für unsere Elternschaft verbindlichen Regeln finden Sie hier
8. Interventionsleitlinien im Krisenfall
Sollten Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen auftreten, ist eine schriftliche Dokumentation aller Beobachtungen erforderlich. Sollten dabei Unsicherheiten auftreten, können diese jederzeit mit dem Kinderschutzbeauftragten des FCT geklärt werden. Bei Bedarf werden selbstverständlich das Jugendamt oder die Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes und des Thüringer Fußballverbandes informiert.
Im Krisenfall gelten die nachfolgenden Handlungsleitlinien:
- Das Wohl des Opfers steht immer im Mittelpunkt.
- Im Zweifel wird schnell gehandelt, lieber zu früh als zu spät.
- Persönlichkeitsrechte werden gewahrt, Verdachtsmomente werden nur bei eindeutigen Beweisen nach außen kommuniziert.
- Die vereinsinterne Informationskette wir eingehalten.
- Informationen werden vertraulich und nur innerhalb der vorgesehenen Informationskette weitergegeben.
- Im Notfall werden unverzüglich die entsprechenden Vollzugsbevollmächtigen eingeschaltet.
9. Auswahl und Bestellung von Trainer:innen
Vor Aufnahme eines Trainer-, Übungsleiter- oder Betreueramtes führt der Kinderschutzbeauftragte des FCT ein Eignungsgespräch mit den Bewerber:innen durch. In diesem Rahmen werden Motivation und Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfragt sowie Kenntnisse zu Kinderschutzkonzepten thematisiert. Bewerber:innen, deren Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht gegeben erscheint, werden nicht zum Amt zugelassen.
10. Pflicht zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Trainer:innen und Betreuer:innen, die im FCT mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen grundsätzlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate ist. Neu eingestellte Trainer:innen reichen das Dokument innerhalb von sechs Wochen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit ein, bestehende Trainer:innen erhalten eine Frist von acht Wochen. Der Kinderschutzbeauftragte des FCT fertigt eine Dokumentation der Vorlage an, das Original verbleibt beim Eigentümer. Drei Jahre nach der Ausstellung muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erneut beantragt und dem Kinderschutzbeauftragten vorgelegt werden. Der Verein unterstützt eine kostenfreie Beantragung durch das Ausstellen eines entsprechenden Formblatts. Personen, die sich der Vorlage verweigern oder in deren Führungszeugnis kinder- und jugendschutzrelevante Einträge dokumentiert werden, sind von der Tätigkeit im FCT ausgeschlossen.
11. Netzwerkpartner zum Kinderschutz
- Thüringer Fußballverband (TFV): Ansprechpartner - TFV-Erfurt
- Kinderschutzdienst der Stadt Jena „Strohhalm“ (Träger ASB) ASB-Kreisverband Jena e.V.: Kinder- und Jugendschutzdienst „Strohhalm“
- Allgemeiner Sozialer Dienst Jena Kinderschutz | Jena Service
- Thüringer Sportjugend: www.thueringer-sportjugend.de/unsere-profile/jugendverbandsarbeit/kinderschutz
- Startseite - Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
- Safe Sport e.V.
Abschließend möchte sich der FC Thüringen Jena e.V. bei der Thüringer Sportjugend im LSB Thüringen e.V. und insbesondere bei Frau Isabell Büchner für die unkomplizierte Unterstützung bei der Erstellung unseres Kinder- und Jugendschutzkonzepts bedanken. Ihre zahlreichen Denkanstöße, Ratschläge und Tipps empfanden wir als eine willkommene Hilfe.
